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Informationen zum Schulbetrieb ab dem 12.04.2021 [Ausschnitt aus der Schulleitungsmail an die Eltern]

  

Mit Blick auf das „unsichere“ Infektionsgeschehen hat unsere Schulministerin gestern Nachmittag entschieden, dass die Schulen in NRW „zunächst“ für eine Woche in den Distanzunterricht gehen. Ausgenommen sind die Abschlussklassen, wozu am Gymnasium auch die Q1 gehört.

Distanzunterricht in den Jg. 5- EF

Die Jg. 5 – EF starten im Distanzunterricht, d.h. es gilt der normale Unterrichtsplan und wir beginnen mit der ersten Stunde wie gewohnt um 08.15 Uhr. Den Distanzunterricht sind unsere Schülerinnen und Schüler ja aus der langen Phase zwischen Weihnachten und dem 12.03.21 gewohnt. Für die Durchführung dieses Unterrichts gelten dieselben Regelungen wie in jener Zeit. Stundenplanänderungen werden durch die Klassenleitungen bekannt gegeben.

Präsenzunterricht für die Q1 und Q2

Die Jg. Q1 und Q2 haben Präsenzunterricht. Für die Q1 bedeutet dies regulären Unterricht nach Plan und Klausurplan. Für die Q2 gilt, dass nur noch „vorbereitender Unterricht in den vier Prüfungsfächern“ stattfindet. ‚Auch dieser Unterricht findet nach Plan statt. In

Testungen, Infektionssschutz

Zur Teilnahme am Präsenzunterricht sind verpflichtende Testungen zweimal pro Woche für alle Schülerinnen und Schüler sowie für Lehrkräfte und weiteres Personal vorgesehen. Für die Schülerinnen und Schüler gilt die Pflicht, diese Tests in der Schule durchzuführen. Alternativ kann ein Nachweis über einen außerhalb der Schule durchgeführten sog. „Bürgertest“ vorgelegt werden. Das Testergebnis darf dann aber nicht älter als 48 Stunden sein.

In der Q2 werden die Selbsttests jeweils Dienstag und Donnerstag in der ersten Stunde (LK-Blöcke) durchgeführt. In der Q1 finden die Selbsttests am Montag und am Donnerstag in der ersten Stunde statt. Schülerinnen und Schüler, die nicht daran teilnehmen konnten, wenden sich bitte in der ersten gr. Pause an Fr. Riethmüller (Raum A 8).

Bei positiven Testergebnissen können und dürfen wir Ruhe bewahren, da dies zunächst nur einen Verdacht auf eine Infektion begründet. In vielen Fällen handelt es sich um einen Fehlalarm. Dennoch muss dem Verdacht unbedingt nachgegangen werden. Das konkrete Vorgehen bei Vorliegen eines positiven Selbsttests entnehmen Sie bitte der beigefügten Anlage 2.

Pädagogische Betreuung

Für Schülerinnen und Schüler der Jg. 5 und 6 ist auf Antrag der Eltern eine „pädagogische Betreuung“ vorgesehen. Für die Betreuung ist in erster Linie „sonstiges schulisches Personal“ vorgesehen. In unserem Fall ist es das ÜMB-Personal und Fr. Rauter. Sollte dies nicht ausreichen, muss ich auch wieder Kolleginnen und Kollegen um Mithilfe bitten. Eltern, die das Angebot in Anspruch nehmen wollen, müssen das beigefügte Antragsformular nutzen (s. Anlage 3).

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