Zum Hauptinhalt springen

Testung in der Schule ab dem 31.05.2021

  

Selbsttests bleiben obligatorisch - Bescheinigung durch die Schule möglich

Auch nach dem 31.05.21 bleibt es bei den Selbsttests, die montags und donnerstags jeweils in der ersten Stunde
stattfinden werden. Von diesen befreit sind nur Genesene (mind. 28 Tage, höchstens 6 Monate nach der Erkrankung)
und zweimal Geimpfte (mind. 14. Tage nach der zweiten Impfung), die dies auch entsprechend nachweisen können.

Schülerinnen und Schüler, die an diesen Testtagen in der ersten Stunde keinen Unterricht haben, kommen zum Testen in der ersten großen Pause ins grüne Klassenzimmer.

Da in der kommenden Woche ein Feiertag am Donnerstag liegt, wird die Testung in dieser Woche von Donnerstag auf Mittwoch (02.06.21) vorgezogen.

Laut Schulmail vom 27.05.21 ist vorgesehen, dass alle Schülerinnen und Schüler auf Wunsch die zweimal wöchentlich in der Schule durchgeführten Tests bescheinigt bekommen können. 

Wenn man eine solche Bescheinigung bekommen möchte, muss man folgendes beachten:

  1. Die Bescheinigung (LINK) muss zu Hause ausgedruckt und ausgefüllt werden.
  2. Das Testergebnis wird während des Selbsttests vom betreuenden Lehrer durch Unterschrift attestiert.
  3. Die Formulare werden dann unmittelbar nach der ersten Stunde vom Lehrer eingesammelt und im Sekretariat abgegeben, wo sie gestempelt werden.

Für die Sekundarstufe I gilt im weiteren: Ab der vierten Stunde des selben Tages werden die gestempelten Bescheinigungen von den Fachlehrern aus dem Sekretariat abgeholt (aus den Klassenbuchfächern) und in der Klasse ausgegeben.

Für die Sekundarstufe II gilt im weiteren: Die gestempelten Bescheinigungen werden in der ersten großen Pause des selben Tages im grünen Klassenzimmer ausgegeben.

Mit diesem Verfahren versuchen wir einen "Bürgertest" in der Schule zu ermöglichen, ohne allzu großen zusätzlichen Verwaltungsaufwand, damit wir weiterhin möglichst viel Zeit für Unterricht und Lernen zu haben.

Zurück